Die Rechte und Pflichten von uns ergeben sich aus dem geltenden Wohnungseigentumsgesetz, den Bestimmungen der Teilungserklärung sowie den rechtskräftigen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
JWD Hausverwaltung erfüllt eine ordnungsgemäße Verwaltung und betreut Ihr Eigentum nach bestem Gewissen und mit höchster Sorgfalt
Unsere Hausverwaltung wird dabei alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen
Im Bereich der Verwaltung von Wohnungseigenutm können Sie folgende Tätigkeiten von uns erwarten:
- Einberufung und Durchführung von
Eigentümerversammlungen
- Durchführung der Beschlüsse der
Eigentümerversammlung
- Erstellung der Hausgeldabrechnungen
- Aufstellung des Wirtschaftsplanes
- Erstellung der Hausgeldabrechnungen
- Aufstellung und Durchsetzung einer
Hausordnung
- treuhänderische Verwaltung der Gelder
- Abschluss von Verträgen
- Abschluss und Überwachung von
Versicherungsverträgen
- uvm.